Event-Organisator

Um Swiss Athletics als «Event-Organisator» beizutreten, gelten folgende Kriterien:

  • Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
  • Der Verein organisiert Leichtathletik- und/oder Laufveranstaltungen
  • Der Verein hat keine sporttreibenden Mitglieder

 

Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung eines schriftlichen Aufnahmegesuchs inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch, entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle über die Aufnahme und bestimmt den zuständigen regionalen Verband. Für die Zuteilung überregional aktiver Event-Organisatoren ist ihr statuarischer Sitz massgebend.

Anmeldeformular Event-Organisator

Austritt als Mitglied von Swiss Athletics
Der Austritt kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12.) schriftlich erklärt werden.

Mitglieder der Kategorie «Event-Organisator» haben folgende Rechte

  • Recht, bewilligungspflichtige Leichtathletikwettkämpfe zu veranstalten
  • Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
  • Erhalt von Verbandsinformationen (Vereinsversände per Post/E-Mail)
  • Reduzierte Preise für Einträge von Laufveranstaltungen im LaufGuide
  • Zugang zu Daten aus der Mitgliederdatenbank von Swiss Athletics für klar definierte Zwecke (gemäss Gebührenreglement)
  • Recht zur Verwendung des Swiss Athletics Logos (Gut zum Druck durch Swiss Athletics erforderlich)

Mitglieder der Kategorie «Event-Organisator» haben folgende Pflichten

  • Einmalige Einschreibegebühr pro Event-Organisator: CHF 100
  • Jahresbeitrag: CHF 300
  • Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum Event-Organisator offengelegt (Kontaktadresse etc.)
  • Mitgliedschaft und Einhaltung der Rechte und Pflichten beim entsprechenden Kantonalverband.

Kontakt:
Jolanda Laaksonlaita
031 359 73 00
E-Mail