(Photo: athletix.ch)
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Stellungnahme von Swiss Athletics zum Fall Alex Wilson

Das Schweizer Sportgericht hat den Sprinter Alex Wilson in einem zweiten Verfahren wegen Dopings schuldig gesprochen und mit einer Sperre von 10 Jahren sanktioniert, beginnend am 28. April 2025.

Alex Wilson wurde wegen des Vorhandenseins von Erythropoetin (EPO) in einer Blutprobe, wegen des Besitzes und der versuchten oder vollendeten Anwendung verbotener Substanzen sowie der unzulässigen Einflussnahme schuldig erklärt. Dies hat Swiss Sport Integrity am Freitag, 25. April 2025 in einer Medienmitteilung kommuniziert. In einem früheren Verfahren war Wilson wegen Dopings mit Trenbolon bereits zu einer vierjährigen Sperre verurteilt worden, die am 27. April 2025 abläuft.

«Das Verhalten von Alex Wilson ist in jeder Hinsicht inakzeptabel und für uns zutiefst enttäuschend. Es widerspricht sämtlichen Werten des Sports, für die sich ganz viele Menschen in der Schweizer Leichtathletik täglich einsetzen», sagt Markus Lehmann, Geschäftsführer von Swiss Athletics. «Im Sinne eines fairen Sports ist es unerlässlich, dass solche illegalen Machenschaften aufgedeckt und streng sanktioniert werden. Das hohe Strafmass ist aus unserer Sicht angesichts des wiederholten, dreisten Vergehens absolut gerechtfertigt.»

Swiss Athletics setzt sich vorbehaltlos für einen dopingfreien Sport ein und legt in der Dopingprävention seit Jahren grössten Wert auf die Sensibilisierung der Athletinnen und Athleten, und zwar stufengerecht in allen Fördergefässen.

Link zur Medienmitteilung von Swiss Sport Integrity

(swa)