Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat den Sprinter Alex Wilson wegen Dopings für 4 Jahre gesperrt. Swiss Athletics begrüsst, dass in diesem Verfahren nun ein Entscheid vorliegt.
Alex Wilson wurde in einer Urinprobe die verbotene Substanz Trenbolon nachgewiesen. Die von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports am 28. Juni 2022 bekanntgegebene Sperre gilt rückwirkend ab dem 28. April 2021. Alle danach vom Athleten erzielten Resultate werden gestrichen.
«Seit der Verfügung der provisorischen Sperre durch das CAS sind fast 11 Monate vergangen. Dies war für alle Beteiligten eine belastende Zeit. Aus diesem Grund begrüssen wir es, dass nun ein Entscheid vorliegt», sagt Peter Bohnenblust, Geschäftsführer von Swiss Athletics. «Swiss Athletics ist dankbar, dass es in der Schweiz mit Swiss Sport Integrity eine funktionierende, unabhängige, mit der Welt-Antidoping-Agentur WADA kooperierende Antidoping-Agentur gibt und dass Vergehen gegen das Dopingstatut konsequent sanktioniert werden. Wir vertrauen diesen Organisationen und stehen hinter den getroffenen Entscheidungen. Es ist für uns enttäuschend, dass ein erfahrener Athlet auf diese Weise in die Schlagzeilen geraten ist.»
Die involvierten Parteien können innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung des begründeten Entscheides Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einlegen.
Swiss Athletics setzt sich vorbehaltlos für einen dopingfreien Sport ein und legt in der Dopingprävention seit Jahren grössten Wert auf die Sensibilisierung der Athletinnen und Athleten, und zwar stufengerecht in allen Fördergefässen. Damit sollen insbesondere Fälle von unbeabsichtigtem Doping verhindert werden.
(swa)