(Photo: athletix.ch)
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Weitere Einschränkungen für den Trainingsbetrieb

Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Dezember 2020 neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie präsentiert. Diese haben wiederum Einfluss auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Leichtathletik.

Ab Samstag, 12. Dezember sind Trainings nur noch in Gruppen von maximal 5 Personen erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Athletinnen und Athleten bis 16 Jahre. Sie dürfen weiterhin ohne Einschränkungen trainieren, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Auch Trainings von Kaderathleten bleiben wie bisher möglich.

Zusätzlich erschwert wird die Trainingsgestaltung für alle dadurch, dass die Sportanlagen ab 19 Uhr und am Sonntag ganztags geschlossen werden.

Vor dem Samstag, 23. Januar 2021 werden sicher keine Leichtathletik-Wettkämpfe stattfinden. Swiss Athletics geht davon aus, dass auch danach kaum Wettkämpfe für alle erlaubt sein werden. Deswegen wird derzeit der Fokus in der Planung auf Meetings mit Kadermitgliedern (Swiss Starters, Swiss Starters Future) gelegt. Der Saisonstart ist am 24. Januar in St. Gallen geplant. Die Masterpläne mit allen Wettkampfterminen werden auf der Website von Swiss Athletics laufend aktualisiert. Die teilnahmeberechtigten Kadermitglieder werden von Swiss Athletics informiert.

Swiss Athletics wird, sobald die Details der neusten Bundesverordnung bekannt sind, das Trainingsschutzkonzept überarbeiten und auf der Webseite veröffentlichen. Zu beachten gilt es, dass die Kantone nach wie vor strengere Massnahmen anordnen können .

Link zum Schutzkonzept von Swiss Athletics

(fre)