Um Swiss Athletics als «assoziiertes Mitglied» beizutreten gelten folgende Kriterien:
- Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Der Verein ist darauf ausgerichtet als Vereinigung/Interessengemeinschaft die Leichtathletik oder den Laufsport aktiv mitzugestalten.
Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung eines schriftlichen Aufnahmegesuchs inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch und entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle übe die Aufnahme.
Austritt als Mitglied von Swiss Athletics
Der Austritt aus kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12.) schriftlich erklärt werden.
Mitglieder der Kategorie «assoziiertes Mitglied» haben folgende Rechte
- Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
- Erhalt von Verbandsinformationen (Vereinsversände per Post/E-Mail)
Weitere Rechte werden mit den einzelnen assoziierten Mitgliedern separat festgelegt.
Mitglieder der Kategorie «assoziiertes Mitglied» haben folgende Pflichten
- Einmalige Einschreibegebühr pro assoziiertes Mitglied: CHF 100
- Jahresbeitrag gemäss individueller Festlegung (Leichtathletikgemeinschaften: CHF 400)
- Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum assoziierten Mitglied offengelegt (Kontaktadresse, Mitgliederzahl)
Weitere Pflichten werden mit den einzelnen assoziierten Mitgliedern separat festgelegt.