(Photo: athletix.ch)
(Photo: athletix.ch)

Informationen zum Nothilfe-Paket des Bundes

Swiss Athletics ist froh und dankbar, dass der Bund für den Sport zweimal 50 Millionen Franken als Nothilfe zur Verfügung stellt. Vereinsverantwortliche und Wettkampf-Organisatoren finden online alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Veranstalter von Running- und Leichtathletikanlässen dürften überwiegend unter Art. 4 der «COVID-19-Verordnung Sport» fallen und sogenannt «nicht rückzahlbare Geldleistungen» beantragen können. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter in der Rechtsform eines Vereins konstituiert und nicht gewinnstrebig sind sowie, dass die entstandenen Probleme auf die vom Bundesrat im Zusammenhang mit COVID-19 erlassenen Massnahmen zurückgehen. Dabei wird auf die Liquiditätsplanung des Veranstalters bis Ende 2020 abgestützt – wenn also ein Veranstalter nicht sofort, sondern erst in ein paar Monaten in einen Liquiditätsengpass geraten dürfte, kann er auch ein Gesuch stellen.

Finanzhilfen werden derzeit für maximal zwei Monate gewährt. Das Gesuch muss spätestens bis am 20. September 2020 an Swiss Athletics gestellt werden. Bei Fragen steht Peter Bohnenblust (Geschäftsführer Swiss Athletics) für Auskünfte zur Verfügung: E-Mail peterbohnenblust@swiss-athletics.ch.

Auf der Website des BASPO sind die relevanten Infos zum Nothilfe-Paket aufgeschaltet. Erläuterungen (Wer kann einen Antrag stellen? Wer wird zum professionellen Sport gezählt, wer zum Breitensport?) und Antragsdokumente für das Unterstützungsgesuch sind hier zu finden.

Weitere Informationen sind auf der Website von Swiss Olympic zu finden

(swa)